- Preußen: Reichsexekution gegen Preußen
- Preußen: Reichsexekution gegen PreußenIn Preußen, dem größten Land der Weimarer Republik, hatte seit 1920 - mit kurzen Unterbrechungen - eine Regierung nach dem Muster der Weimarer Koalition aus Sozialdemokraten, dem Zentrum und der DDP (bzw. der 1930 aus ihr hervorgegangenen Deutschen Staatspartei), zeitweise auch der DVP, bestanden unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun. Erst in den Landtagswahlen im April 1932 verlor sie ihre parlamentarische Mehrheit. Am 20. Juli 1932 ließ Reichskanzler von Papen durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten in einer staatsstreichartigen Aktion die amtierende preußische Regierung Braun für abgesetzt erklären. Papen übernahm als Reichskommissar die Regierungsgeschäfte in Preußen. Die SPD, die mit diesem Gewaltakt ihre letzte intakte Machtposition und vor allem auch die Verfügungsgewalt über die preußische Polizei verlor, erhob zwar Protest, konnte sich aber weder zu energischem Widerstand noch - angesichts der Massenarbeitslosigkeit - zur Ausrufung eines Generalstreiks entschließen. Sie hat sich mit ihrem inaktiven Verhalten in dieser entscheidenden Situation als politische Kraft in Deutschland selbst isoliert und den Widerstandswillen ihrer Anhänger auch gegenüber dem Nationalsozialismus gelähmt. Der von der preußischen Regierung angerufene Staatsgerichtshof verwarf zwar die Form und die Begründung der Absetzung, gestand jedoch dem Reichspräsidenten das verfassungsmäßige Recht zu, nach Ermessen Länderrechte aufzuheben und auf das Reich zu übertragen. Der Regierung Braun wurde in dem Urteil bescheinigt, weiterhin die rechtmäßige Vertretung des Landes Preußen im Reichsrat und gegenüber den Ländern zu sein. Ihre Befugnisse aber wurden nun durch den Reichskommissar von Papen und seine Beauftragten ausgeführt. Die Öffentlichkeit hat von diesem Schritt der Reichsregierung gegen die preußische Landesregierung wenig Notiz genommen; sie war inzwischen an diktatorische Handlungen des Staatsoberhaupts gewöhnt.
Universal-Lexikon. 2012.